Häufig gestellte Fragen

Schichtarbeit
Ja, in der Zeitarbeit muss/kann auch mal Schichtarbeit anfallen.

Nicht, weil Zeitarbeit generell Schichtarbeit vorsieht, sondern weil Zeitarbeitnehmer genauso Arbeitnehmer wie jeder andere sind – und wenn ein Kundenunternehmen mit Schichtsystem arbeitet, dann gilt dies für unsere Mitarbeiter ebenfalls.

Arbeitsort
In der Zeitarbeit können die Arbeitsorte wechseln. Dies hat mit der Einsatzdauer und dem Bedarf in den Kundenunternehmen zu tun. Wir versuchen, unsere Mitarbeiter solange wie möglich in einem Unternehmen einzusetzen oder – wenn möglich – zu einem späteren Zeitpunkt wieder in ein bereits bekanntes Unternehmen zu verleihen.

Das hat für alle Beteiligen nur Vorteile. Unsere Mitarbeiter kennen sich in den Unternehmen aus, sind in der Belegschaft bzw. bei den Kollegen bekannt und benötigen keine lange Einarbeitung/Anlernphase.

Weite Arbeitswege
Da wir nur in der Region Minden tätig sind, werden unsere Mitarbeiter maximal im Umkreis von ca. 25 km beschäftigt. Zudem versuchen wir die Arbeitsorte für unsere Mitarbeiter so optimal wie möglich zu wählen. Niemandem ist daran gelegen, wenn unsere Mitarbeiter lange Fahrtwege in Kauf nehmen müssen. Darunter leidet zuletzt immer die Motivation und somit die Qualität.
Schlechte Bezahlung
Das Zeitarbeit schlecht bezahlt wird, ist schon seit Jahren nicht mehr der Fall.
Ganz im Gegenteil – der Mindestlohn in der Zeitarbeit liegt sogar deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn. Somit verdienen unsere Mitarbeiter mehr, als viele andere, die nur den gesetzlichen Mindestlohn erhalten.
Krankheit
Selbstverständlich können auch Zeitarbeiter mal krank werden. Und natürlich bekommt man ebenfalls in der Zeitarbeit Lohnfortzahlung. Auch hier teilweise mehr als in der freien Wirtschaft, weil die Zeitarbeit den „Schnittlohn“ bezahlen muss. Der Schnittlohn ist der Durchschnittslohn der letzten drei Monate. Wenn Sie also durch Überstunden oder Zulagen mehr als den normalen Lohn verdient haben, so wird auch die Krankheit mit diesen durchschnittlichen Zulagen vergütet.
Wechsel der Firmen/Einsatzdauer
Ja, in der Zeitarbeit kann es zu wechselnden Einsatzorten kommen. Dies ist meist durch befristete Einsätze/Bedarfe bei den Kundenunternehmen zu begründen.

Zeitarbeit wird aus verschiedenen Gründen benötigt. Zum Beispiel für die Urlaubs- und Krankheitsvertretung, bei Auftragsspitzen, Saisonarbeiten, Schwangerschaftsvertretung oder Projekten.

Fiktive Stellenausschreibungen
Immer mal wieder berichten Bewerber von Stellenausschreibungen, die scheinbar nicht existieren – sogenannte „fiktive Stellenausschreibungen“.

Bei uns gibt es so etwas nicht. Wenn Sie sich bei uns auf eine Stelle bewerben, dann ist diese Stelle auch frei und zu besetzen. Wir möchten Sie allerdings um Verständnis bitten, dass wir bei einem ersten Kontakt nicht direkt preisgeben können, um welche Firma es sich handelt. Dies hat meist Diskretionsgründe und ist vom Unternehmen gewünscht.

Zeitkonten/Überstundenkonten
In der Zeitarbeit sind Arbeitszeitkonten tarifvertraglich geregelt. In diese Zeitkonten werden bis zu einer festgelegten Grenze die Überstunden für Sie angespart. Hierbei geht es nicht darum, dass wir Ihnen nicht Ihre Überstunden ausbezahlen möchten, sondern vielmehr um die Arbeitsplatzsicherung.

Zeitkonten dienen als Arbeitsplatz-Sicherungsinstrument! Das bedeutet, wenn in einem Kundenunternehmen aus irgendwelchen Gründen einmal nichts zu tun ist (Wartungsarbeiten, unerwarteter Auftragsmangel, Betriebsurlaub etc.), dann können die gesparten Arbeitsstunden im Zeitkonto diese Lücke ausgleichen.

Vorteil: Der Monatslohn ist weiterhin gleichbleibend hoch und eine sonst drohende Kündigung kann abgewendet werden.

Probezeit
In der Regel gibt es in der Zeitarbeit auch die sogenannte „Probezeit“. Diese beträgt maximal 6 Monate und ist gesetzlich vorgeschrieben. Probezeit ist keine Erfindung der Zeitarbeit, sondern gilt für alle Firmen in Deutschland gleichermaßen.
Urlaub in der Probezeit
Selbstverständlich gibt es in der Probezeit auch Urlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch in der Probezeit sind zehn Arbeitstage. In der Zeitarbeit gibt es 12 Tage, in den ersten sechs Monaten.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist in vielen Unternehmen und Branchen schon seit Jahren abgeschafft.

In der Zeitarbeit erhalten Sie Urlaubs- und auch Weihnachtsgeld! Und das wird auch so bleiben.

Sicherheit und Transparenz durch Tarifvertrag
Kaum eine Branche wird so sehr reglementiert und beaufsichtigt, wie die Zeitarbeit. Es gibt sogar ein eigenes Arbeitsgesetz – das sogenannte „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz“ (AÜG).

Hinzu kommen Tarifverträge, die mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund alle paar Jahre neu verhandelt werden. Diese Gesetzte und Tarifverträge kann Jeder jederzeit einsehen. Mehr Sicherheit und Transparenz für Arbeitnehmer geht nicht!

Unbefristete Arbeitsverträge
Wer hat es nicht schon selbst erlebt oder von Bekannten gehört: Eine neue Arbeit ist gefunden und man erhält nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Mal nur für ein paar Monate, mal für ein oder zwei Jahre. Und während man auf seiner neuen Arbeitsstelle alles gibt und dem Chef seine volle Leistung zeigen möchte, schwingt das Gefühl mit auf dem „heißen Stuhl“ zu sitzen und das alles könnte in ein paar Monaten schon wieder zu Ende sein…
Und genau deswegen vergeben wir NUR unbefristete Arbeitsverträge! Sie sollen sich zu 100% auf Ihre Arbeit konzentrieren und keine Angst vor dem Ungewissen haben.
Übernahme durch Kundenunternehmen
Viele Unternehmen haben selbst nicht die Ressourcen, um gutes Personal zu suchen. Deshalb werden sehr viele Zeitarbeitskräfte nach einer Kennenlernphase vom Kundenunternehmen übernommen. So ist es auch bei uns. Jede Mitarbeiterin/jeder Mitarbeiter kann von unseren Kunden jederzeit übernommen werden.
Zulagen und Branchenzuschläge
In der Zeitarbeit gibt es freiwillige Zulagen wie Einsatz- oder Erschwerniszulagen und
Zuschläge für Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit.

Des Weiteren gibt es für bestimmte Branchen „Branchenzuschläge“. Diese sind separat mit den jeweiligen Gewerkschaften in sogenannten Branchen-Zuschlags-Tarifverträgen verhandelt, sie werden automatisch von uns angewendet und umgesetzt. Alle Zuschläge, die Ihnen durch Gesetzt oder Tarif zustehen, werden automatisch ausgezahlt.

Weiterbildung/Seminare/Lehrgänge
Weiterbildung ist selbstverständlich auch in der Zeitarbeit möglich und gewünscht. Meist werden Mitarbeiter nach Absprache mit dem Kundenbetrieb weitergebildet und qualifiziert.
Nur durch Ausbildung und Qualifikation kann dem Fachkräftemangel entgegen gewirkt werden.